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Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 6. September 2023 · TOP 6

11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 05.08.2004

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat einstimmig einer Änderung der Hauptsatzung zugestimmt, mit der Radhauptrouten als überbezirkliche Aufgabe definiert werden. Dadurch wird festgelegt, dass übergeordnete städtische Gremien und nicht die einzelnen Bezirksvertretungen über die Standards dieser Hauptrouten entscheiden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Radverkehr
  • #Radhauptrouten
  • #Hauptsatzung
  • #Verkehrsplanung

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