Frisch Auf! Bielefeld

Stadtentwicklungsausschuss · 6. Juni 2023 · TOP 10

3. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtentwicklungsausschuss hat einstimmig beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in den äußeren Stadtbezirken befristet bis Ende 2023 auf 25 Prozent herabzusetzen. Dies soll die Veranstalter von Stadtteilfesten finanziell entlasten und das Leben in den Bezirken stärken.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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