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Stadtentwicklungsausschuss · 24. Oktober 2023 · TOP 25.1

Aufstellung der Außenbereichssatzung „Wandweg“ gem. § 35 Abs. 6 für das Gebiet nördlich und südlich des Wandweges - Stadtbezirk Stieghorst - Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss

Abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtentwicklungsausschuss hat einstimmig den Entwurf für eine Außenbereichssatzung am Wandweg in Stieghorst beschlossen. Auf dem rund 3,1 Hektar großen Areal können damit entlang der Straße etwa 15 Baugrundstücke für Einzelhäuser mit jeweils bis zu zwei Wohneinheiten entstehen. Die Pläne werden im nächsten Schritt öffentlich ausgelegt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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