Worum es geht
Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat mit großer Mehrheit die Aufhebung einer Gebühr nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Weitere Details zu den Gründen oder den betroffenen Gebühren gehen aus der Beschlussvorlage nicht hervor.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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