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Anregungs- und Beschwerdeausschuss · 24. September 2024 · TOP 4.2

Aufhebung einer Gebühr nach IFG NRW

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat mit großer Mehrheit die Aufhebung einer Gebühr nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Weitere Details zu den Gründen oder den betroffenen Gebühren gehen aus der Beschlussvorlage nicht hervor.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Informationsfreiheit
  • #Gebühren
  • #Bürgeranfragen

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