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Schul- u. Sportausschuss · 4. Juni 2024 · TOP 3.10

Gesamtschule Rosenhöhe – Verlängerung der befristeten Bildung eines Teilstandortes gem. § 83 Abs. 5 Schulgesetz im Schulgebäude Stadtring 39

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Nutzung des Schulgebäudes am Stadtring 39 als Teilstandort der Gesamtschule Rosenhöhe wurde einstimmig bis zum 31. Juli 2025 verlängert. Die Verlängerung überbrückt den zusätzlichen Raumbedarf für inklusiven Unterricht, bis die Neubauten am Hauptstandort fertiggestellt sind.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Teilstandort
  • #Inklusion
  • #Schulbau

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