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Stadtentwicklungsausschuss · 18. Juni 2024 · TOP 14

Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Wege der Kostenspaltung für die Erschließungsanlage Donauschwabenstraße zwischen Geislinger Straße und Heidenheimer Straße/Heilbronner Straße

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Für den Gehweg und die Straßenbeleuchtung in der Donauschwabenstraße in Heepen werden nun gesonderte Erschließungsbeiträge erhoben. Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss die Maßnahme einstimmig bei einer Enthaltung, was zu Beitragsbescheiden für die dortigen Anlieger führt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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