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Stadtentwicklungsausschuss · 10. Dezember 2024 · TOP 5.20

Gestaltungssatzung gemäß § 89 Absatz 1 Nummer 1 BauO NRW Werbeanlagensatzung Altstadt - Stadtbezirk Mitte - Satzungsbeschluss

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Für die Bielefelder Altstadt wurde eine neue Gestaltungssatzung für Werbeanlagen auf den Weg gebracht. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass sich künftige Werbeschilder harmonisch in das historische Stadtbild und die Fassaden einfügen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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