Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 6. Februar 2025 · TOP 11

4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 für die Jahre 2025 und 2026 auf 25 Prozent zu senken. Die befristete Regelung soll ehrenamtliche Organisatoren von Stadtteilfesten in den äußeren Bezirken wirtschaftlich entlasten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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