Worum es geht
Ein Antrag der FDP-Fraktion zur Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen den Bund wegen der ausgebliebenen Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerks Grohnde wurde vom Stadtrat abgelehnt. Die Stadtvertreter in den Gremien der Stadtwerke und der BBVG werden somit nicht angewiesen, entsprechende Schritte gegenüber der Betreibergesellschaft einzuleiten. Für Bielefeld ergeben sich daraus keine weiteren juristischen oder finanziellen Schritte in dieser Sache.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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