Worum es geht
Der Rat hat mit Mehrheit bei vielen Enthaltungen eine Satzung erlassen, um Anliegerbeiträge für den Ausbau des Senner Hellwegs zu erheben. Da der Baubeschluss aus dem Jahr 2017 stammt, greifen die neueren Förder- und Entlastungsregelungen des Landes Nordrhein-Westfalen in diesem Fall nicht.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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