Worum es geht
Der Rat hat die 1. Änderung des Bebauungsplans für den Einzelhandel an der Ecke Windelsbleicher Straße und Friedrichsdorfer Straße in Senne einstimmig erneut beschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die bisherige Planung wegen Regelungen zur Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarkts für unwirksam erklärt, weshalb der Mangel in einem ergänzenden Verfahren behoben wurde. Damit wird das Baurecht für den dortigen Einzelhandel rechtssicher geregelt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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