Worum es geht
Der Rat beschloss Anpassungen in der Verwaltungsgebührenordnung mit Wirkung zum 1. April 2026. Dies betrifft unter anderem eine Gebühr von 7,80 Euro für die manuelle Zweitausfertigung und den Versand von Grundbesitzabgabenbescheiden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Verwaltungsgebühren
- #Grundbesitzabgaben
- #Gebührentarif
- #Stadtverwaltung