Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 12. Februar 2026 · TOP 5

18. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bielefeld mit Gebührentarif vom 17.Dezember 2001

Mit Mehrheit bei einer Enthaltung beschlossen

Worum es geht

Der Rat beschloss Anpassungen in der Verwaltungsgebührenordnung mit Wirkung zum 1. April 2026. Dies betrifft unter anderem eine Gebühr von 7,80 Euro für die manuelle Zweitausfertigung und den Versand von Grundbesitzabgabenbescheiden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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