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Anregungs- und Beschwerdeausschuss · 18. Februar 2026 · TOP 5.2

Einschränkung bzw. Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

In einer Bürgereingabe wurde gefordert, privates Silvesterfeuerwerk ab dem Jahr 2026 zu untersagen, räumlich und zeitlich einzuschränken oder tier- und umweltfreundliche Alternativen zu prüfen. Der Ausschuss fasste den Beschluss hierzu mit großer Mehrheit.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Silvesterfeuerwerk
  • #Böllerverbotszone
  • #Tierschutz
  • #Umweltschutz

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