Worum es geht
Ein Bürger wandte sich gegen die Berechnung von Straßenreinigungsgebühren für Reihen-, Zwischen- und Hinterliegergrundstücke, bei denen auch nicht erschließende Parallelstraßen herangezogen werden. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss fasste den Beschluss zu der Eingabe einstimmig.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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