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Anfrage 0489/2020-2025 · Bezirksvertretung Brackwede · 28. Januar 2021 · TOP 4.3

Umsetzung des Verbotes von Plastikgeschirr in der Brackweder Gastronomie

Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen"

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, wie die Stadtverwaltung die Einhaltung des ab Juli 2021 geltenden EU-weiten Verbots von Einweg-Kunststoffgeschirr in der Brackweder Gastronomie und auf Festen kontrollieren will. Zudem erkundigt sie sich nach städtischen Konzepten zur Müllvermeidung im Zusammenhang mit dem ausgerufenen Klimanotstand.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert, dass sich das gesetzliche Verbot an Hersteller und Importeure richtet, sodass Gastronomiebetriebe vorhandene Restbestände noch abverkaufen dürfen. Da die Produktion und Einfuhr in die EU jedoch gestoppt werden, verschwinden die Artikel von selbst aus dem Umlauf, weshalb für die Stadt kein lokaler Kontrollbedarf besteht. Zudem verweist das Umweltamt auf ein 2019 beschlossenes Konzept gegen die Vermüllung öffentlicher Flächen sowie auf Kooperationen mit Recyclinginitiativen zur Wiederverwendung von Materialien.

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