Gefragt
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Brackwede fragt, ob bestehende Bebauungspläne zur Einzelhandelssteuerung geändert werden können, um bestimmtes Gewerbe auszuschließen. Konkret möchte sie wissen, ob Kioske, Wettbüros und Glücksspielbetriebe im Bereich der Hauptstraße grundsätzlich untersagt werden könnten.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung antwortet, dass der Ausschluss bestimmter Nutzungsarten durch eine Feinsteuerung in Bebauungsplänen grundsätzlich möglich ist, etwa zum Schutz von Stadtteilzentren oder aus Immissionsschutzgründen. Eine solche Regelung erfordert jedoch eine sachliche, nachvollziehbare Begründung und darf nicht gegen die Grundsätze der Wirtschaftsfreiheit und Chancengleichheit verstoßen. Bezüglich der Hauptstraße in Brackwede verweist das Bauamt auf eine frühere Stellungnahme aus dem Januar 2025.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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