Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt, ob nach den Reparaturarbeiten auf der Hauptstraße die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet ist. Hintergrund sind hochstehende Pflastersteine und Rillen neben den Schienen im Umbaubereich, die Stolperfallen darstellen können.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr teilt mit, dass das Gleispflaster bei den vorgezogenen Reparaturarbeiten bewusst etwas höher verlegt wurde, um nachträgliche Setzungen auszugleichen. In Teilbereichen lässt moBiel noch Nacharbeiten durchführen, um Absätze und Stolperstellen zu vermeiden. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.