Gefragt
Der Einzelvertreter der FDP fragt nach Maßnahmen zur Entschärfung der als gefährlich empfundenen Fuß- und Radwegeführung an der Brockhagener Straße zwischen Lederstraße und Autobahnbrücke. Zudem erkundigt er sich nach Konzepten für den Winterdienst sowie nach der rechtlichen Bewertung der dortigen Randstreifen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass der betreffende Straßenabschnitt nicht in der Straßenbaulast der Stadt Bielefeld liegt, da die städtische Zuständigkeit an der Brockhagener Straße 81 endet. Die Strecke gehört als Landesstraße L806 zum Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßenbau NRW, an den die Anfrage weitergeleitet wurde. Auch der Winterdienst und die Unterhaltung des dortigen Fuß- und Radwegs fallen in die Zuständigkeit des Landes.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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