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Anfrage 1848/2020-2025 · Bezirksvertretung Brackwede · 17. Juni 2021 · TOP 4.10

Stellplätze Gewerbetreibende Bereich Lindenstraße / Föhrenstraße in Ummeln

Anfrage der SPD-Fraktion

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion fragt, wie viele Stellplätze die Gewerbetreibenden im Bereich Lindenstraße und Föhrenstraße in Ummeln baurechtlich nachweisen müssen und wo sich diese befinden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert, dass Stellplätze im Baugenehmigungsverfahren nach Richtwerten festgelegt werden, es dafür aber keine starre Landesvorgabe gibt. Bei einer Ortsbesichtigung waren private Restaurantparkplätze frei, jedoch standen sieben mutmaßlich gewerbliche Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum einer Wendeanlage. Da die Fahrzeuge keinem Betrieb zugeordnet werden konnten und kein offensichtlicher Verstoß gegen Straßenrecht vorlag, prüft nun das Amt für Verkehr mögliche lenkende Maßnahmen.

  • Bei einer Ortsbesichtigung am 11. Juni 2021 wurden im Bereich der Lindenstraße sieben vermutlich gewerbliche Fahrzeuge in einer Wendeanlage festgestellt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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