Gefragt
Der Einzelvertreter der FDP in der Bezirksvertretung Brackwede erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich des Geländes „Taxbäume“.
Antwort der Verwaltung
Das Bauamt verweist auf den rechtsverbindlichen Bebauungsplan für das Grundstück Hauptstraße 65, welcher die planungsrechtliche Grundlage für eine bauliche Nachverdichtung in zweiter und dritter Reihe bildet. Entlang der Hauptstraße sind zwei Vollgeschosse und im Bereich der Nachverdichtung bis zu vier Vollgeschosse mit Satteldächern zulässig. Derzeit liegen keine noch nicht ausgenutzten Baugenehmigungen für das bestehende Gebäude oder eine Nachverdichtung vor.
- Die letzte Änderung des Bebauungsplans trat am 12.12.2018 in Kraft.
- Straßenbegleitend sind Gebäude mit zwei Vollgeschossen zulässig.
- Im Bereich der Nachverdichtung sind bis zu vier Vollgeschosse zulässig.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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