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Anfrage 3457/2020-2025 · Bezirksvertretung Brackwede · 24. Februar 2022 · TOP 4.3

Gaststätte / Hotel "Am Stadion" in Brackwede (Bebauungsplan I/B2)

Anfrage der Einzelvertreterin "Die Linke"

  • Einzel
  • Linke

Gefragt

Die Einzelvertreterin von Die Linke erkundigt sich nach Möglichkeiten zur Änderung des Bebauungsplans im Bereich des Hotels „Am Stadion“ in Brackwede hin zu einem allgemeinen Wohngebiet. Zudem fragt sie, ob für die Gebäude an der Beckumer Straße ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden kann, um dem Beherbergungs- und Gastronomiebetrieb Planungssicherheit zu geben.

Antwort der Verwaltung

Das Bauamt teilt mit, dass Bebauungspläne grundsätzlich durch politische Beschlüsse geändert werden können, dafür aber umfangreiche Beteiligungsverfahren nötig sind. Allerdings genießt die bisherige Festsetzung als reines Wohngebiet Nachbarschutz, sodass betroffene Nachbarn Vertrauensschutz geltend machen und gerichtlich überprüfen lassen können. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan setzt zudem den Antrag einer Trägerin oder eines Trägers voraus, die oder der in der Regel auch die Planungskosten trägt und wenig Spielraum bei der Umsetzung lässt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Bebauungsplan
  • #Wohngebiet
  • #Gastronomie
  • #Brackwede
  • #Nachbarschutz

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