Gefragt
Der Einzelvertreter der FDP erkundigt sich nach den rechtlichen Grundlagen für eine Grüne Welle für Radfahrende auf dem Stadtring in Brackwede. Zudem möchte er wissen, ob im Vorfeld Verkehrsanalisen und Beteiligungen stattfinden und ob der Bezirksvertretung eine verbindliche Beschlussvorlage vorgelegt wird.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr stellt klar, dass es keine spezifischen rechtlichen Vorgaben für eine Grüne Welle für den Radverkehr gibt, da es sich um einen Pilotversuch zur Sammlung von Erfahrungen handelt. Für die Schaltungskoordinierung wurde eine Radverkehrsgeschwindigkeit von 18 km/h ermittelt. Im Vorfeld wird keine Beschlussvorlage erstellt; erst nach Abschluss und Auswertung der Testphase werden die Ergebnisse der Bezirksvertretung präsentiert und über das weitere Vorgehen beraten.
- Für die Koordinierung des Pilotversuchs wurde eine Radverkehrsgeschwindigkeit von 18 km/h festgelegt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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