Gefragt
Der Einzelvertreter der FDP erkundigt sich nach den Gründen für die unterschiedlichen zeitlichen Regelungen von Tempo 30 in der Carl-Severing-Straße vor der Grundschule und einem Altenheim. Zudem fragt er nach den allgemeinen Kriterien für zeitliche Beschränkungen und warum keine Ausnahmen während der Schulferien gelten.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr erläutert, dass Tempo 30 vor der Grundschule Quelle wegen eines dortigen Kinderspielplatzes ohne zeitliche Nutzungsbeschränkung ganztägig gilt. Im Abschnitt von Kita und Pflegezentrum bestimmt die Einrichtung mit den längsten Betriebs- und Besuchszeiten den zeitlichen Rahmen von montags bis freitags zwischen 7:00 Uhr und 21:30 Uhr. Auf Ausnahmen in den Ferienzeiten wird verzichtet, weil Schulen auch dann Betreuung anbieten und Ferienzeiten insbesondere für ortsfremde Autofahrende nicht verlässlich erkennbar sind.
- Vor der Grundschule Quelle gilt Tempo 30 bereits seit dem Jahr 1996.
- Der maximal zulässige Streckenabschnitt für eine zusammenhängende Regelung beträgt 300 Meter.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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