Gefragt
Der Einzelvertreter der AfD fragt nach den Gründen für die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Carl-Severing-Straße. Er verweist darauf, dass dort abschnittsweise sowohl zeitlich befristete als auch ganztägige Tempo-30-Regelungen gelten.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr erklärt, dass sich die zeitliche Befristung auf Tempo 30 zwischen Hausnummer 105 und der Straße Am Rennplatz nach den Betriebs- und Besuchszeiten einer dortigen Kita und eines Altenheims richtet. Im Bereich der Grundschule Quelle und der Kita Am Lichtebach gilt Tempo 30 ganztägig, weil dort ein zeitlich unbeschränkt nutzbarer öffentlicher Spielplatz liegt. Zudem wurde ab Hausnummer 105 in Richtung Kreisverkehr dauerhaft Tempo 30 angeordnet, da der Kreisverkehr eine Unfallhäufungsstelle insbesondere für Radfahrende darstellt.
- An der Grundschule Quelle besteht die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bereits seit 1996.
- Zwischen dem Kreisverkehr und der Osnabrücker Straße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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