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Bezirksvertretung Brackwede · 16. Januar 2025 · TOP 19

4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 sollen für die Jahre 2025 und 2026 auf 25 Prozent des regulären Satzes gesenkt werden. Die Bezirksvertretung Brackwede hat diese Satzungsänderung einstimmig beschlossen. Die Neuregelung entlastet vor allem ehrenamtliche Veranstalter von Stadtteilfesten in den Außenbezirken finanziell.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.