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Bezirksvertretung Brackwede · 22. Mai 2025 · TOP 20

Ausweitung der Standorte des Gemeinsamen Lernens (GL) an Grundschulen in Bielefeld; hier: Schulträgerzustimmung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) zur Einrichtung des GL an drei weiteren Standorten

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung hat der Schulträgerzustimmung zur Ausweitung des Gemeinsamen Lernens an drei Grundschulen bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt. Damit kann das gemeinsame Unterrichten von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zum Schuljahr 2025/2026 unter anderem an der Brocker Schule eingerichtet werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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