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Bezirksvertretung Dornberg · 9. Januar 2025 · TOP 7

4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Dornberg hat eine Senkung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in den äußeren Stadtbezirken einstimmig beschlossen. Für die Jahre 2025 und 2026 werden die Gebühren in der Zone 4 auf 25 Prozent reduziert, um ehrenamtliche Organisatoren von Stadtteilfesten wirtschaftlich zu entlasten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.