Gefragt
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Jöllenbeck erkundigt sich nach den Gründen für die Einrichtung eines absoluten Park- und Halteverbots ausschließlich gegenüber dem Grundstück Peppmeierssiek 17. Zudem möchte sie wissen, welche Rechtsvorschrift hierbei Anwendung findet.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr erklärt, dass sich eine Anwohnerin über das Zuparken ihrer Ausfahrt beschwert hatte. Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass die Straße an einer Kurve gegenüber der Zufahrt nur knapp 4,60 Meter breit ist und parkende Fahrzeuge das Ausfahren behindern. Daher wurde nach Beteiligung der Polizei und auf Basis der Straßenverkehrs-Ordnung ein Halteverbot auf einer Länge von etwa 13 Metern angeordnet, während an den benachbarten Grundstücken kein entsprechender Engpass vorliegt.
- Die Straße ist an der Engstelle gegenüber der Ausfahrt nur knapp 4,60 Meter breit.
- Das Halteverbot wurde für eine Schleppkurve auf einer Länge von etwa 13 Metern angeordnet.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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CDU Bielefeld: Finissage Christine Engel Wiethüchter
Kreisgeschäftsstelle der CDU Bielefeld, Leineweberclub
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