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Anfrage 7708/2020-2025 · Bezirksvertretung Jöllenbeck · 21. März 2024 · TOP 4.2

Stellplätze für die Marienkirche

Anfrage der SPD-Fraktion v. 12.03.2024

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den Vorgaben für die Anzahl notwendiger Fahrzeugstellplätze an Kirchen, insbesondere im Zusammenhang mit Beerdigungsgottesdiensten.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass die Zahl der Stellplätze laut städtischer Satzung im Einzelfall unter Beachtung des Nahverkehrsangebots ermittelt wird. Für Neubauten orientiert sich die Verwaltung an Richtwerten, nach denen pro Kirche je 10 bis 30 Sitzplätze und pro Friedhof je 2.000 Quadratmeter Fläche Stellplätze vorgesehen sind; Beerdigungsgottesdienste gelten dabei als gewöhnliche Nutzung. Bestehende Kirchen und Friedhöfe besitzen jedoch Bestandsschutz, sodass zusätzliche Stellplätze baurechtlich nicht nachträglich eingefordert werden können.

  • Bei Kirchen ist ein Kfz-Stellplatz je 10 bis 30 Sitzplätze herzustellen, davon 90 Prozent für Besucherinnen und Besucher.
  • Bei Friedhöfen ist ein Kfz-Stellplatz je 2.000 Quadratmeter Grundstücksfläche, mindestens aber 10 Stellplätze, herzustellen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Stellplätze
  • #Friedhof
  • #Kirche
  • #Bestandsschutz

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