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Anfrage 5128/2020-2025 · Bezirksvertretung Schildesche · 24. November 2022 · TOP 4.7

Verbindlichkeit beim Bau von gefördertem Wohnraum (Sozialwohnungen)

gem. Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke v. 14.11.2022

  • Grüne
  • SPD
  • Linke

Gefragt

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke fragen, wie die Stadt Bielefeld durch Verträge sicherstellen kann, dass die festgelegte Quote für Sozialwohnungen bei Bauprojekten tatsächlich umgesetzt wird und sich Investoren nicht durch Strafzahlungen freikaufen. Hintergrund ist ein Baugebiet in Schildesche, in dem statt der vereinbarten Sozialwohnungen ausschließlich frei finanzierte Eigentumswohnungen errichtet wurden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Umsetzung der Quote über öffentlich-rechtliche Verträge abgesichert wird, welche Strafzahlungen zur Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils plus Zuschlag vorsehen. Der Fall im Bebauungsplan „Wohnen an der Geschwister-Scholl-Straße“ sei seit Einführung der Quote der bisher einzige Vorfall gewesen, bei dem ein Investor seine Pflichten nicht erfüllte. Die Stadt nimmt dies zum Anlass, die Strafbeträge in künftigen Verträgen an die gestiegenen Verkaufspreise anzupassen und zu erhöhen. Zudem geht sie davon aus, dass verbesserte Fördermodalitäten des Landes NRW den geförderten Wohnungsbau für Investoren wieder attraktiver machen.

  • Die Quote für geförderten Wohnraum lag 2015 bei 25 Prozent und liegt inzwischen bei 33 Prozent.
  • Im genannten Fall aus Schildesche droht eine Strafe von 70.000 Euro pro nicht gebauter Wohnung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Sozialwohnungen
  • #Wohnungsbau
  • #Städtebaulicher Vertrag
  • #Strafzahlungen

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