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Anfrage 0236/2025-2030 · Bezirksvertretung Senne · 15. Januar 2026 · TOP 4.4

Bauschutthalden Am Metallwerk

Anfrage des Einzelvertreters der Partei die LINKE vom 04.01.2026

  • Einzel
  • Linke
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Der Einzelvertreter der Partei Die Linke erkundigt sich nach Bauschutthalden an der Straße „Am Metallwerk“ und fragt, wer die Sicherungspflicht hat, wann die Halden beseitigt werden und wer die Kosten dafür trägt. Als Grund nennt er Gefahren und erhebliche Wegverengungen für Radfahrende, Zufußgehende und spielende Kinder.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass sich die Halden und der dort genutzte Weg auf einem privaten Grundstück befinden, weshalb die Sicherungspflicht beim Grundstückseigentümer liegt. Wann die Halden beseitigt werden, kann nur der Eigentümer selbst beantworten; da keine Umweltbeeinträchtigung vorliegt, kann das Umweltamt keine Beseitigung anordnen. Eventuelle Beseitigungskosten müsste ebenfalls der Eigentümer tragen.

#Bauschutthalden #Sicherungspflicht #Privatgrundstück #Umweltschutz

Ausgewertet: Anfrage Halde Am Metallwerk · Antwort Bauschutthalden Am Metallwerk

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