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Anfrage 0844/2020-2025 · Bezirksvertretung Stieghorst · 4. März 2021 · TOP 3.3

Baumbestand Herderstraße und Allgemeinverfügung

  • FDP

Gefragt

Die FDP erkundigt sich nach den konkreten Fällungsabsichten und Zeitpunkten, die zum Erlass einer Allgemeinverfügung für den Baumbestand an der Herderstraße geführt haben. Zudem fragt sie nach den Gründen und Mehrkosten für die Veröffentlichung im Textteil der Lokalzeitungen sowie nach rechtlichen Risiken und Haftungsfragen bei möglichen Schäden durch geschützte Bäume.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass zwischen November 2020 und Februar 2021 sowohl direkte Fällankündigungen als auch Anträge auf Bordsteinabsenkungen für Stellplätze eingegangen seien, die den Baumbestand gefährdeten. Die Veröffentlichung im redaktionellen Textteil der Lokalzeitungen sei ohne Veranlassung oder Kenntnis der Stadt erfolgt, wodurch keine Mehrkosten entstanden seien. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibe bei den Eigentümern, wobei eine Haftung der Stadt nur dann eintrete, wenn diese einen Ausnahmeantrag zur Beseitigung trotz schuldhaft verkannter Gefahrenlage ablehne.

  • Am 17. November 2020 betraf eine erste Anfrage zur Bordsteinabsenkung einen Baum.
  • Am 8. Dezember 2020 waren zwei Bäume von einer Anfrage betroffen.
  • Am 10. Dezember 2020 bezog sich eine Maßnahme auf ein bis zwei Bäume.
  • Am 6. Januar 2021 wurden dem Umweltamt Fällabsichten für drei Bäume angekündigt.
  • Am 7. Januar und 1. Februar 2021 gab es Ankündigungen zur Fällung von jeweils einem weiteren Baum.
  • Durch die Veröffentlichung im redaktionellen Textteil entstanden 0 Euro Mehrkosten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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