Gefragt
Die AfD-Fraktion fragt nach der Notwendigkeit der Parkzeitbegrenzung am Lipper Hellweg 236 bis 238, da anstelle eines früheren Kiosks nun ein Begegnungszentrum der Diakonie bestehe. Sie möchte wissen, ob der Anlass für die Begrenzung noch gegeben ist und ob die Stellplätze für uneingeschränktes Anwohnerparken freigegeben werden können.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung hält die Parkzeitbegrenzung weiterhin für erforderlich, da das Erdgeschoss weiterhin gewerblich genutzt wird und die dortigen Einrichtungen wie die Begegnungsstätte und eine Filiale der BGW auf Parkraum angewiesen sind. Eine Freigabe für uneingeschränktes Anwohnerparken ist derzeit nicht vorgesehen, um Flexibilität für Gewerbeansiedlungen zu wahren und Kosten zu vermeiden. Eine Aufhebung kommt erst in Betracht, wenn die gewerbliche Nutzung dauerhaft beendet ist.
- Die Parkzeitbegrenzung gilt auf einer Länge von circa 24 Metern für etwa 5 Stellplätze.
- Die Parkdauer ist mit Parkscheibe montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr sowie samstags von 6 bis 13 Uhr auf 1 Stunde begrenzt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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