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Anfrage 2627/2020-2025 · Bezirksvertretung Stieghorst · 28. Oktober 2021 · TOP 4.2

Breitbandausbau

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Stieghorst erkundigt sich, wie im Zuge des Breitbandausbaus die ordnungsgemäße Wiederherstellung von Fahrbahnquerungen und Gehwegen sichergestellt wird. Zudem fragt sie nach den geltenden Gewährleistungsregelungen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass städtische Beschäftigte die Tiefbau- und Verkehrssicherungsarbeiten der Versorgungsunternehmen und deren Subunternehmen regelmäßig kontrollieren. Nach den Bauarbeiten werden Asphaltflächen zunächst provisorisch verschlossen und spätestens sechs Monate später endgültig versiegelt, um eventuelle Erdabsenkungen auszugleichen und Maßnahmen wirtschaftlich zu bündeln. Alle Aufgrabungen werden im städtischen Verkehrsmanagementsystem dokumentiert, und die Gewährleistungsfrist beträgt nach der Abnahme je nach Gewerk zwei bis fünf Jahre.

  • Die endgültige Wiederherstellung der Fahrbahndecke soll spätestens 6 Monate nach dem provisorischen Schließen erfolgen.
  • Die Gewährleistungszeit beträgt je nach Gewerk zwischen 2 und 5 Jahren.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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