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Anfrage 3121/2020-2025 · Bezirksvertretung Stieghorst · 27. Januar 2022 · TOP 4.5

Betreuungszeiten OGS

  • SPD
  • Linke

Gefragt

Die Bezirksvertreter von SPD und DIE LINKE fragen, welche Einflussmöglichkeiten die Stadt Bielefeld auf die Ausgestaltung der Betreuungszeiten in der offenen Ganztagsschule (OGS) hat.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass die Betreuungszeiten sowie mögliche Abweichungen durch einen Runderlass des Landesministeriums verbindlich geregelt sind. An allen Standorten gelten feste Beginn- und Abholzeiten, sodass ein beliebiges Abholen am Nachmittag nicht zulässig ist. Bei regelmäßigen Ausnahmen, etwa für Vereinsaktivitäten, müssen verbindliche Vereinbarungen mit der Betreuung getroffen werden; bei Uneinigkeiten wirkt die Stadt als Schulträger auf einvernehmliche Lösungen hin.

  • Die Regelbetreuungszeiten in der OGS erstrecken sich laut Landeserlass von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mindestens jedoch bis 15:00 Uhr.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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