Gefragt
Die FDP erkundigt sich nach der Einzäunung von Schulgeländen im Stadtbezirk Stieghorst sowie den dort geltenden Schließ- und Öffnungsregelungen an Werktagen, an Wochenenden und in den Schulferien.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass Schulspiel- und Schulsportplätze grundsätzlich für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre außerhalb der Unterrichtszeiten freigegeben sind. Zudem listet das Schulamt die Einzäunungen und abweichenden Schließzeiten der einzelnen Schulstandorte tabellarisch auf.
- Schulspiel- und Schulsportplätze sind grundsätzlich für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren freigegeben.
- Die generellen Öffnungszeiten liegen werktags außerhalb des Unterrichts zwischen 08.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 19.00 Uhr.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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