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Anfrage 3699/2020-2025 · Bezirksvertretung Stieghorst · 24. März 2022 · TOP 4.2

Einzäunung von Schulgeländen

  • FDP

Gefragt

Die FDP erkundigt sich nach der Einzäunung von Schulgeländen im Stadtbezirk Stieghorst sowie den dort geltenden Schließ- und Öffnungsregelungen an Werktagen, an Wochenenden und in den Schulferien.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass Schulspiel- und Schulsportplätze grundsätzlich für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre außerhalb der Unterrichtszeiten freigegeben sind. Zudem listet das Schulamt die Einzäunungen und abweichenden Schließzeiten der einzelnen Schulstandorte tabellarisch auf.

  • Schulspiel- und Schulsportplätze sind grundsätzlich für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren freigegeben.
  • Die generellen Öffnungszeiten liegen werktags außerhalb des Unterrichts zwischen 08.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 19.00 Uhr.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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