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Bezirksvertretung Stieghorst · 16. Januar 2025 · TOP 12

4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Stieghorst stimmte einstimmig einer Änderung der Sondernutzungssatzung zu. Damit werden die Gebühren für Veranstaltungen wie Stadtteilfeste in der Zone 4 für die Jahre 2025 und 2026 auf 25 Prozent gesenkt, um insbesondere ehrenamtliche Organisatoren finanziell zu entlasten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.