Worum es geht
Die städtischen Fußgängerunterführungen an der Detmolder Straße/Löllmannshof sowie an der Stieghorster Straße zum Ladenzentrum werden für Graffiti freigegeben; dies hat die Bezirksvertretung einstimmig beschlossen. An den Flächen sollen Schilder mit Nutzungsbedingungen angebracht werden. Damit erhalten lokale Kunstschaffende und Jugendliche legale Freiflächen für Streetart im Bezirk.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Graffiti
- #Streetart
- #Freiflächen
- #Jugendkultur
Im Ratsinformationssystem
- Sitzung der Bezirksvertretung Stieghorst vom 22. Mai 2025
- Vorlage 9954/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- 2025-02-17 1 Innenwände - B-Q14-1D - Detmolder Str.-FG-Tunnel (Grünzug Löllmannshof) - Freigabe Gestaltung (PDF)
- 2025-02-17 5 Innenwände - B-P13-1S - Stieghorster Str. (+Treppe Südwestseite)-FG-Tunnel (Grünzug zum Ladenzentrum) - Freigabe Gestaltung (PDF)
- Nutzungsbedingungen Anlage 2docx (PDF)