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Bezirksvertretung Stieghorst · 17. September 2026 · TOP 10

Abweichung nach § 246e BauGB; hier: Errichtung eines Einfamilienhauses rückwärtig der Kolmarer Straße 32

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung hat mit großer Mehrheit einer Ausnahme von planungsrechtlichen Vorgaben für den Bau eines Einfamilienhauses hinter der Kolmarer Straße 32 zugestimmt. Damit kann das Vorhaben im Rahmen der gesetzlichen Sonderregelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus umgesetzt werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Kolmarer Straße
  • #Bauplanungsrecht

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