Worum es geht
Die Bezirksvertretung hat mit großer Mehrheit einer Ausnahme von planungsrechtlichen Vorgaben für den Bau eines Einfamilienhauses hinter der Kolmarer Straße 32 zugestimmt. Damit kann das Vorhaben im Rahmen der gesetzlichen Sonderregelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus umgesetzt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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