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Bezirksvertretung Stieghorst · 17. September 2026 · TOP 15

Außerschulische Nutzung von Schulaußenanlagen

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Stieghorst hat einheitliche Regeln und Beschilderungen für die außerschulische Nutzung der Grundschulhöfe im Bezirk beschlossen. Kinder bis zu 14 Jahren dürfen die Außenflächen künftig nach Schulschluss bis 20 Uhr sowie samstags und in den Ferien ab 9 Uhr zum Spielen nutzen. An Sonn- und Feiertagen bleibt der Aufenthalt auf den Schulgeländen untersagt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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