Worum es geht
Die Bezirksvertretung Stieghorst hat einheitliche Regeln und Beschilderungen für die außerschulische Nutzung der Grundschulhöfe im Bezirk beschlossen. Kinder bis zu 14 Jahren dürfen die Außenflächen künftig nach Schulschluss bis 20 Uhr sowie samstags und in den Ferien ab 9 Uhr zum Spielen nutzen. An Sonn- und Feiertagen bleibt der Aufenthalt auf den Schulgeländen untersagt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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