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Anfrage 0133/2025-2030 · Rat der Stadt Bielefeld · 11. Dezember 2025 · TOP 8.9

Unterfinanzierte Aufgabenübertragung von Bund und Land NRW

Anfrage der Fraktion Die Linke vom 02.12.2025

  • Linke
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Ratsfraktion Die Linke erkundigt sich, welche seit 2015 von Bund oder Land übertragenen Aufgaben und Rechtsänderungen zu nicht gegenfinanzierten Mehraufwänden bei der Stadt Bielefeld führen. Zudem fragt sie nach der Gesamthöhe der jährlichen Unterdeckung sowie der voraussichtlichen Entwicklung in der Mittelfristplanung.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf eine tabellarische Übersicht der einzelnen Aufgabenbereiche und der damit verbundenen Eigenanteile. Sie teilt mit, dass in der mittelfristigen Planung eine weitere Steigerung der Unterdeckungen zu erwarten ist, maßgeblich beeinflusst durch Fallzahlen sowie Besoldungs- und Tarifsteigerungen. Zu den genannten Belastungen gehören unter anderem die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, IT-Vorgaben und Förderprogramme.
Zahlen
  • Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verbleibt 2025 ein ungedeckter Betrag von 260.000 Euro bei der Stadt Bielefeld.
  • Beim Startchancen-Programm steigt der ungedeckte städtische Eigenanteil von 81.700 Euro im Jahr 2025 auf rund 2,48 Millionen Euro im Jahr 2029 an.
  • Das Landesprojekt „Angekommen in Deiner Stadt“ verursacht 2025 einen ungedeckten Eigenanteil von 190.000 Euro.
  • Für Prüfungen von Verwendungsnachweisen bei Fördermitteln fallen 2025 ungedeckte Kosten von 81.700 Euro an.
  • Der zertifizierte Betrieb des IT-Netzes des Bundes verursacht 2025 geschätzte ungedeckte Kosten von 60.000 Euro.

#Aufgabenübertragung #Kommunalfinanzen #Konnexität #Haushaltsdefizit

Ausgewertet: 0133 Anfrage Linke Unterfinanzierte Aufgabenuebertragungen von Bund und Land NRW · 0133 Antwort der Verwaltung

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