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Anfrage 3230/2020-2025 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 25. Januar 2022 · TOP 3.5

Kostenermäßigung bei der Ausstellung eines Personalausweises

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2022

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, warum in Bielefeld bedürftigen Personen keine Kostenermäßigung oder -befreiung bei der Ausstellung eines Personalausweises gewährt wird. Zudem möchte sie wissen, wie viele Bürgerinnen und Bürger davon profitieren könnten und wie hoch die daraus resultierenden Einnahmenausfälle für die Stadt wären.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass im gesetzlichen Regelbedarf seit 2011 bereits ein Anteil für Ausweisgebühren enthalten ist, weshalb ein reiner Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch noch keine Bedürftigkeit im Sinne der Gebührenverordnung begründet. Betroffene müssen zusätzliche Härtefallgründe darlegen, die dann im Einzelfall durch die Ausweisbehörde geprüft werden. Angaben zu möglichen Fallzahlen oder finanziellen Einnahmeausfällen können nicht gemacht werden.

  • Seit dem 1. Januar 2011 ist im sozialhilferechtlichen Regelbedarfssatz ein Ansatz für Ausweisgebühren enthalten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Personalausweis
  • #Gebührenbefreiung
  • #Bedürftigkeit
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