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Anfrage 3381/2020-2025 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 15. Februar 2022 · TOP 3.1

Städtisches Bauprogramm 2022 ff. und Klimaschutzmaßnahmen

Anfrage von Die Linke vom 07.02.2022

  • Linke

Gefragt

Die Fraktion Die Linke fragt, inwieweit das Beschleunigungskonzept für die energetische Bestandssanierung und Klimaneutralität bis 2030 in das städtische Bauprogramm 2022 ff. eingeflossen ist oder ob Maßnahmen zusätzlich ausgeführt werden. Zudem möchte sie wissen, welche Maßnahmen konkret enthalten sind und ob das Konzept dem Ausschuss vorgelegt werden kann.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass das städtische Bauprogramm vor allem Vorhaben aus der Schulentwicklungsplanung sowie den Brandschutz- und Rettungsdienstplänen umfasst, aber auch notwendige Sanierungen bestehender Gebäude beinhaltet. Mehrere für das Beschleunigungskonzept erforderliche Maßnahmen sind daher im Bauprogramm enthalten, unter anderem Neubauten nach aktuellen energetischen Standards wie bei der Martin-Niemöller-Gesamtschule. Zusätzliche energetische Maßnahmen werden zudem fortlaufend im Rahmen von Bestandssanierungen auch außerhalb des Bauprogramms umgesetzt.

  • Bis zum Jahr 2030 soll für die städtischen Gebäude eine weitgehende Klimaneutralität erreicht werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Bauprogramm
  • #Klimaschutz
  • #Energetische Sanierung
  • #Klimaneutralität

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