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Anfrage 3392/2020-2025 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 15. Februar 2022 · TOP 3.4

Ermessensspielräume Waldkita Eckardtsheim

Anfrage der FDP vom 08.02.2022

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion fragt nach den Ermessensspielräumen der Umweltverwaltung zur Genehmigung von Bauwagen für Kitas in einem Landschaftsschutzgebiet am Beispiel der Waldkita Eckardtsheim. Zudem möchte sie wissen, ob der rechtliche Status des Geländes geändert werden kann, um eine Genehmigung zu ermöglichen.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung teilt nach einem behördenübergreifenden Abstimmungsgespräch mit, dass die Waldkita am gewünschten Standort nicht realisiert werden kann. Im Landschaftsschutzgebiet gilt ein Verbot für bauliche Anlagen, und auch eine Ausnahmegenehmigung ist aufgrund unzureichender Flächen am vorgesehenen Hauptstandort und fehlender geschlossener Rückzugsräume nicht möglich. Zur Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für Kitas wird regulär der Weg über eine Bauleitplanung empfohlen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Waldkita
  • #Landschaftsschutzgebiet
  • #Eckardtsheim
  • #Bauwagen

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