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Anfrage 9601/2020-2025 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 18. Februar 2025 · TOP 3.3

Anfrage der Fraktion Die Linke vom 10.02.2025 zur sog. „Wohnkostenlücke“

  • Linke
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach dem Umfang der sogenannten Wohnkostenlücke bei Beziehenden von Bürgergeld und Grundsicherung in den Jahren 2022 bis 2024. Sie fragt nach der Zahl der Betroffenen, deren tatsächliche Wohnkosten nicht voll erstattet wurden, nach der durchschnittlichen Differenz sowie nach Hilfsangeboten bei der Suche nach einer angemessenen Wohnung.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung legt detaillierte Fallzahlen und Durchschnittsbeträge vor und erklärt, dass im Bürgergeldbezug anteilig weniger Fälle gekürzt werden als im Landesdurchschnitt, die Kürzungsbeträge in Bielefeld aber höher ausfallen. Leistungsberechtigte im Bereich der Grundsicherung erhalten zu Beginn eines Kostensenkungsverfahrens eine Liste mit Wohnungsgesellschaften und Hinweise zum Wohnberechtigungsschein. Die eigentliche Wohnungssuche liegt bei den Betroffenen selbst, und über den Erfolg der Neuanmietungen liegen keine statistischen Daten vor.
Zahlen
  • Im Bürgergeldbezug (SGB II) betrug die monatliche Kürzung im Jahr 2024 durchschnittlich 126,70 Euro (Januar bis Oktober).
  • Im Jahr 2023 waren im Bürgergeld 1.446 Fälle (8,6 Prozent) von Kürzungen der Wohn- und Heizkosten betroffen.
  • In der Grundsicherung (SGB XII) stieg die Zahl der gekürzten Fälle im Dezember 2024 auf 302 Fälle (4,1 Prozent) mit durchschnittlich 50,68 Euro Abzug.
  • Im Landesvergleich lag die Kürzungsquote 2023 in NRW bei 12,1 Prozent (Bielefeld: 8,6 Prozent), der Kürzungsbetrag landesweit bei 75,07 Euro (Bielefeld: 105,42 Euro).

#Wohnkostenlücke #Bürgergeld #Grundsicherung #Kosten der Unterkunft #Mietkosten

Ausgewertet: VL9601 Anfrage Linke Wohnkostenlücke · Anwort 9601 Die Linke Wohnkostenlücke (002)

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