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Anfrage 10264/2020-2025 · Bezirksvertretung Brackwede · 22. Mai 2025 · TOP 4.3

Parken an der Hauptstraße zwischen Gaswerkstraße und Westfalenstraße

Anfrage des FDP-Einzelvertreters

  • FDP
  • Einzel

Gefragt

Der FDP-Einzelvertreter erkundigt sich, ob das Parken am Straßenrand der Hauptstraße zwischen Gaswerkstraße und Westfalenstraße wieder auf zwei Stunden begrenzt wird. Er begründet dies mit Dauerparkern, die Kundinnen und Kunden von Geschäften die Parkplätze blockieren.

Antwort der Verwaltung

Das Amt für Verkehr stellt klar, dass in diesem Abschnitt auch vor dem Umbau keine zweistündige Höchstparkdauer galt. Eine Parkdauerbegrenzung von einer Stunde existiert lediglich zwischen der Westfalenstraße und der Brackweder Kirche. Im Rahmen einer geplanten grundlegenden Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung in Bielefeld soll nach einem politischen Beschluss geprüft werden, welche Bewirtschaftungsformen, einschließlich zeitlicher Beschränkungen, für einzelne Bereiche geeignet sind.

  • In der Hauptstraße zwischen Westfalenstraße und Brackweder Kirche gilt eine Höchstparkdauer von 1 Stunde.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Parkraumbewirtschaftung
  • #Parkzeitbegrenzung
  • #Hauptstraße
  • #Dauerparker

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