Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Der FDP-Einzelvertreter erkundigt sich, ob das Parken am Straßenrand der Hauptstraße zwischen Gaswerkstraße und Westfalenstraße wieder auf zwei Stunden begrenzt wird. Er begründet dies mit Dauerparkern, die Kundinnen und Kunden von Geschäften die Parkplätze blockieren.
- Antwort der Verwaltung
- Das Amt für Verkehr stellt klar, dass in diesem Abschnitt auch vor dem Umbau keine zweistündige Höchstparkdauer galt. Eine Parkdauerbegrenzung von einer Stunde existiert lediglich zwischen der Westfalenstraße und der Brackweder Kirche. Im Rahmen einer geplanten grundlegenden Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung in Bielefeld soll nach einem politischen Beschluss geprüft werden, welche Bewirtschaftungsformen, einschließlich zeitlicher Beschränkungen, für einzelne Bereiche geeignet sind.
- Zahlen
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- In der Hauptstraße zwischen Westfalenstraße und Brackweder Kirche gilt eine Höchstparkdauer von 1 Stunde.
#Parkraumbewirtschaftung #Parkzeitbegrenzung #Hauptstraße #Dauerparker
Ausgewertet: 24-Anfrage FDP Bezirksvertretung · BV Brackwede 12.06. I TOP 4.2 Stellungnahme zur FDP-Anfrage zu Parken Hauptstraße
Im Ratsinformationssystem
Behandelt in
- 22. Mai 2025 · Bezirksvertretung Brackwede · TOP 4.3 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem
- 12. Juni 2025 · Bezirksvertretung Brackwede · TOP 4.2 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem
Alle Anfragen der Wahlperiode 2020–2025 im Stadtbezirk Brackwede