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Anfrage 10310/2014-2020 · Bezirksvertretung Brackwede · 20. Februar 2020 · TOP 4.5

Stop des 4-spurigen Ausbaus der B61

Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.02.2020

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt nach den Auswirkungen eines Ratsbeschlusses gegen den vierspurigen Ausbau der B61 auf die geplante Ortsumgehung Ummeln und die dortige Verkehrssituation. Zudem erkundigt sie sich nach der rechtlichen Bindungswirkung dieses Beschlusses.

Antwort der Verwaltung

Laut einer Stellungnahme von Straßen.NRW hat der ablehnende Ratsbeschluss keinen Einfluss auf die Planung der Ortsumgehung Ummeln, da dieses Verfahren bereits weit fortgeschritten und gerichtlich anhängig ist. Die Verkehrsentlastung für die Ortsdurchfahrt Ummeln tritt mit dem Bau der Ortsumgehung unabhängig vom weiteren Ausbau Richtung Gütersloh ein. Das Rechtsamt stellt klar, dass der Beschluss keine unmittelbare Rechtswirkung auf den Bundesverkehrswegeplan hat, da dieser in die Zuständigkeit des Bundes fällt.

  • Für die Ortsumgehung Ummeln erging am 27.09.2016 der Planfeststellungsbeschluss.
  • Im Jahr 2018 wurden zwei anhängige Klagen zur Ortsumgehung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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