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Anfrage 1448/2020-2025 · Bezirksvertretung Brackwede · 6. Mai 2021 · TOP 4.10

LKW-Parkplätze im Stadtbezirk Brackwede

Anfrage des Einzelvertreters der FDP

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Gefragt

Der Einzelvertreter der FDP fragt nach bestehenden und potenziellen öffentlichen Übernacht-Abstellplätzen für Lkw im Stadtbezirk Brackwede sowie deren Kapazitäten. Zudem möchte er wissen, ob und wo solche Parkplätze mit sanitären Einrichtungen ausgestattet sind.

Antwort der Verwaltung

Das Amt für Verkehr erklärt, dass Lkw überall dort geparkt werden dürfen, wo keine Verbote oder Beschränkungen bestehen, weshalb keine gesonderten Parkflächen ausgewiesen werden müssen. In reinen und allgemeinen Wohngebieten ist das nächtliche Parken von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen jedoch verboten. Idealerweise sollen Lkw in den bestehenden Gewerbegebieten mit entsprechend breiten Straßen abgestellt werden; Plätze mit sanitären Einrichtungen abseits der Autobahnen sind der Verwaltung nicht bekannt.

  • Das regelmäßige Parken von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen ist in Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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