Gefragt
Die SPD-Fraktion fragt, wie Grundschulkinder zu weiter entfernten Schulen gelangen sollen, wenn sie an der zuständigen Grundschule ihres Einzugsbereichs abgelehnt wurden. Zudem möchte sie wissen, ob als Alternative zu Elterntaxis der Einsatz von Minibussen möglich ist.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass ein Anspruch auf Schülerfahrkosten besteht, wenn der sichere Schulweg zur tatsächlich besuchten Grundschule mindestens zwei Kilometer beträgt. Ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs nicht möglich oder zumutbar, kommen Kilometerpauschalen für Eltern, Begleitpersonen im Nahverkehr oder angemietete Fahrzeuge wie Taxis und Minibusse in Betracht. Die Auswahl richtet sich nach der wirtschaftlichsten Lösung, wobei bei mehreren betroffenen Kindern auch Schülerspezialverkehre geprüft werden.
- Ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten besteht ab einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern.
- Laut Schulleitung besucht derzeit ein an der Grundschule Theesen abgelehntes Kind die Grundschule Vilsendorf.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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